Informationen zur kind- und begabungsgerechten Übertrittsphase im Schuljahr 2023/24

In Absprache aller Kollegen und im Einvernehmen mit den Burghauser Grundschulen werden die neuen rechtlichen Bestimmungen an beiden Schulhäusern folgendermaßen umgesetzt:

1. Erweiterte Elternberatung/Lernberatung

a) „Lernen lernen“ als Schwerpunktthema in den verschiedenen Jahrgangsstufen

Jgst 1: Gestaltung eines störungsfreien Arbeitsplatzes, Konzentration, Selbstkontrolle, Umgang mit dem Hausaufgabenheft, Einteilung der Hausaufgabe, Tipps zum Auswendiglernen/Gedichte

Jgst 2: Wörterbucharbeit, Markieren von wichtigen Informationen, Umgang mit dem Hausaufgabenheft, Einteilung der Hausaufgabe, Tipps zum Auswendiglernen/Gedichte/Vokabel lernen, Tipps zur Probenvorbereitung

ab Jgst. 3: Buchvorstellungen oder Referate, Präsentation, Exzerpieren, Zusammenfassen, Umgang mit dem Hausaufgabenheft, Einteilung der Hausaufgabe, Tipps zum Auswendiglernen/Gedichte, Tipps zur Probenvorbereitung

ab 4. Jgst: Ausweitung und Vertiefung des Gelernten, Tipps zur Probenvorbereitung

b) Beratung der Erziehungsberechtigten in Einzelgesprächen (unter Einbeziehung der Ergebnisse von VERA und den Orientierungsarbeiten)

2. Erhöhung der Transparenz

a) Gewichtung der einzelnen Fachbereiche in Deutsch

Deutsch – TeilbereicheGewichtung 2. KlasseGewichtung 3. KlasseGewichtung 4. Klasse
Sprechen und Zuhören
(Qualität der mündlichen Beiträge, Referate)
1-fach1-fach1-fach
Schreiben2-fach3-fach3-fach
Sprachgebrauch und Sprache untersuchen und reflektieren2-fach2-fach2-fach
Lesen – mit Texten und weiteren Medien umgehen2-fach2-fach2-fach

b) nur Jahrgangsstufe 1, 2 und 3: Festlegung zur Leistungserhebung

Jgst. 1: keine Notengebung, stattdessen Aufzeichnungen
Jgst. 2: bis zum Halbjahreszeugnis Aufzeichnungen, dann Notengebung
Richtwert der Probenanzahl:

FachAnzahlAnzahl
2. Klasse3. Klasse
HSU4-55-6
Mathematik5-65-6
Deutsch
a) Sprechen und Gespräche führen22
b) Schreiben4-64-5
c) Sprachgebrauch und Sprache untersuchen und reflektieren4-64-6
d) Lesen – mit Texten und weiteren Medien umgehen3-43-4

c) nur Jahrgangsstufe 4: Richtzahl der schriftlichen Leistungsnachweise bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses:

FachAnzahlBemerkungen
HSU4-5Einbindung von mündlichen Leistungen
Mathematik5
Deutsch
a) Verfassen von Texten4
b) Richtig schreiben + Sprache untersuchenRichtig schreiben + Sprache untersuchen: 5Rechtschreibproben, Diktat und Proben zu sprachlichen Inhalten in Rein- oder Mischform
c) Lesen und Literatur3-43-4

Ankündigung aller Probearbeiten: spätestens eine Woche vorher
Probearbeiten werden nur an Tagen geschrieben, an denen das Fach im Stundenplan ausgewiesen ist.

d) nur Jahrgangsstufe 4: Verfahren bei Versäumnissen von Leistungsnachweisen in Krankheitsfällen

Bei wenig Fehltagen kann der versäumte Leistungsnachweis (Probe) am zweiten Schulbesuchstag nach der Krankheit nachgeschrieben werden, vorausgesetzt die Probearbeit wurde noch nicht zurückgegeben.
Bei Fehltagen bis zu einer Woche und mehr kann ein Nachschreibetermin angesetzt werden bzw. es besteht die Möglichkeit, den Leistungsnachweis angekündigt in mündlicher Form (Abfragen) einzufordern.

e) Pflichtbestimmung für Jgst. 4, Kann-Regel für Jgst. 1-3: Ausweisung von probefreien Schulwochen im Schuljahr 2023/24 ausschließlich für Deutsch, Mathematik und HSU

1. Lernphase:12.09.-22.09.2023 (erste und zweite Schulwoche)
2. Lernphase:06.11.-10.11.2023 (erste Woche nach den Allerheiligenferien)
3. Lernphase:21./22.12.2023, 08.-12.01.2024 (Weihnachtsfrieden, erste fünf Schultage nach dem Weihnachtsferien)
4. Lernphase:19.02.-23.02.2024 (Woche nach den Faschingsferien)

In folgenden Fächern können trotz probefreier Woche schriftliche Leistungserhebungen festgesetzt werden: KR, EvR, Eth, FS, MuE

3. Mündliche und praktische Leistungen
Mündliche und praktische Leistungen werden unangesagt eingefordert und können auch in den probefreien Schulwochen erbracht werden.

Grundlage:
1. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. Juli 2009
2. Schulleiterkonferenz vom 17. September 2009
3. Beschluss der Lehrerkonferenz vom 07. September 2020